Warum eine Diensthaftpflichtversicherung für Berufsschullehrer?

Lehrerin/Lehrer an beruflichen Schulen: Die Diensthaftpflicht

Wie kommt eine Diensthaftpflichtversicherung für Berufsschullehrer zustande?

Bei einem Berufsschullehrer handelt es sich um einen ganz speziellen Dozenten. Er gibt, im Rahmen eines dualen Ausbildungssystems oder in einer berufsbildenden Ausbildungsstätte, seine theoretischen Kenntnisse an die Schüler weiter. Für seine Tätigkeit ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung von Nutzen. Im Fall der Fälle bewahrt sie den leidtragenden Lehrer vor einem enormen finanziellen Nachteil. Bis zu einem festgesetzten Deckungsumfang trägt die verantwortliche Assekuranz die Kosten für einen entstandenen Personen- oder Sachschäden.


Online Termin vereinbaren

Sie brauchen Beratung oder einen Termin?

Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
Telefon 0163-3160674 oder 0451-4998575
Email: Sven.lohe@dbv.de

Lehrer stehen prinzipiell in der Haftung

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich gegen das Abhandenkommen der Dienstschlüssel – gegen einen minimalen Zuschlag – abzusichern. Bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze gleicht die Versicherung den angerichteten Verlust aus. Eine rechtsgültige Vereinbarung für den privaten Gebrauch stellt die berufliche Haftpflicht sicher. Zudem ist es denkbar, die Diensthaftpflicht als Ergänzung zum regulären Vertrag auszuhandeln. Der Kostenpunkt für den Versicherungsschutz (pro Jahr): 15 bis 20 Euro. Denken Sie auch weitere Versicherungen für Beamte, es ist für Ihren eigenen Schutz und damit auch für die finanzielle Absicherung.

 Wie kommt eine Diensthaftpflichtversicherung für Berufsschullehrer zustande?
(c) pixabay.com / robert_marinkovic

Wieso ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Berufsschullehrer unumgänglich?

Die Diensthaftpflichtversicherung stellt eine besondere Form des Schutzes dar. Sie bewahrt die Staatsbediensteten vor finanziellen Entschädigungen, die sich aus Unannehmlichkeiten während der Arbeitszeit ergeben. Grundsätzlich sind die Referendare und Lehrkräfte – durch den Dienstvorgesetzten – vor finanziellen Ansprüchen geschützt. Dies gilt für angestellte sowie für verbeamtete Lehrer/innen in gleicher Weise. In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz unzureichend. Wenn ein Lehrer an einer Berufsschule gegen seine Dienstpflicht verstößt, ist er nicht persönlich haftbar. Unter diesen Umständen kommt sein Dienstherr für den entstandenen Schaden auf. Für den Fall, dass die zuständige Versicherung nicht in die Tasche greift, ist der Pädagoge – bei grober Verantwortungslosigkeit und Pflichtvergessenheit – regresspflichtig. Dies trifft im selben Maße auf Personen- und Sachschäden zu. Das wesentliche Kriterium hierfür ist die Absicht oder das unbesonnen Handeln der Erzieher. Eine wirksame Diensthaftpflichtversicherung deckt die nachfolgenden Schäden ab: Die auftretenden Vermögenseinbußen (infolge der Tätigkeit), die verursachten Eigentumsschäden am Arbeitsplatz sowie die Sachgegenstände die in Verlust geraten.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.