Für Beamte in Schleswig-Holstein gibt es bezüglich der Versicherungen einige Aspekte zu beachten. Hierzu gehören der Eigenbehalt, die Beihilfefähigkeit, die Versorgung, die Belastungsgrenzen sowie der Unterhaltsbeitrag. Die Themen wirken sich geradewegs auf die finanzielle sowie die gesundheitliche Situation aus. Versicherungen für Beamte sind heute sehr vielfältig.
Welche Versicherungen für Beamte gibt es in Schleswig-Holstein?
Folgende Versicherungen für Beamte gibt es in Schleswig-Holstein:
- Anwartschaftsversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Dienstanfänger-Police
- Krankenversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Email: Sven.lohe@dbv.de
Die Krankenversicherung für Beamte im Bundesland Schleswig-Holstein
Die Versicherungsexperten wissen genau, welche Versicherungen für Beamte bzw. Ansprüche im Referendariat oder als Beamter auf die Beamten-Laufbahn bestehen. Da der Dienstherr über diese Beihilfe nicht die kompletten Kosten im Krankheitsfall übernimmt, muss der Beamte den Rest privat absichern. Beamte haben im Krankheitsfall den Anspruch auf Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt dann mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten. Die restlichen Kosten werden über einen Beihilfetarif der aus der privaten Krankenversicherung abgesichert. Für die klassische Kombination der Beihilfe und der PKV haben sich 94 Prozent aller Beamten in Deutschland entschieden, so wie auch jene in Schleswig-Holstein.

In der Beihilfeverordnung der Versicherungen für Beamte in Schleswig-Holstein ist ausgesagt, welche Art der Beihilfe Beamte von dem Dienstherrn gewährt bekommen. Eine Kostendämpfungspauschale ist ein Betrag, welche die finanzielle Belastung des Bundeslandes bzw. der Steuerzahler vermindern soll. Der Beamte bekommt jährlich einen Betrag von seiner Beihilfe abgezogen. Im Land Schleswig-Holstein richtet sich die Höhe eines Selbstbehaltes nach der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Diensthaftpflichtversicherung als Versicherungen für Beamte in Schleswig-Holstein
Wenn ein Beamter in der Verwaltung im Dienst einen Schaden verursacht, haftet nicht der zuständige Dienstherr.
Eine geeignete Beratung zeigt zunächst, wie sich der Beamte und seine Familie schon während des Referendariats mit der Diensthaftpflichtversicherung schützen können. Eine Diensthaftpflichtversicherung im Bundesland Schleswig-Holstein haftet für eine Reihe an Schäden. Hierzu gehören Personenschäden, Vermögensschäden, Versicherungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Gefälligkeitshandlungen oder Sachschäden. Die Diensthaftpflichtversicherung im Land Schleswig-Holstein ist in jedem Bereich des beruflichen Lebens die bedeutendste Absicherung und dies aus einem guten Grund. Schon mit einem kleinen Vertrag lässt sich eine umfassende Sicherheit schaffen – nicht für den Beamten selbst, sondern für sämtliche Beteiligten. Eine Diensthaftpflicht stellt hierbei eine besondere Form der privaten Haftpflicht dar, welche auf einen speziellen Bedarf von Beamten, welche nach Beamtenrecht haften, genau zugeschnitten ist. Die Versicherungen für Beamte in diesem Bereich sind daher unerlässlich.