Die Unfallversicherung für Beamte ist ein wichtiger Bestandteil an Vorsorgen, über welche jeder Beamte verfügen sollte um dann im Ernstfall abgesichert zu sein!
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Beamten und solche Personen, die beamtenähnlich versichert sind, versicherungsfrei. Hierzu zählen vor allem Personen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf die geltende Unfallfürsorge haben.
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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Die beamtenrechtlichen Vorschriften sind jene Regelungen in dem Beamtenversorgungsgesetz, welche für Bundes- als auch für Landesbeamte, für Richter, für Stiftungen und Anstalten und Kommunalbeamte sowie Beamte sonstiger Körperschaften gelten.Auf eine Unfallfürsorge nach den beamtenrechtlichen Vorschriften muss ein geltender Rechtsanspruch bestehen.
Für eine Freiheit bei der Versicherung reicht es daher nicht aus, wenn der Tarifvertrag die Anwendung der beamtenrechtlichen Verfügungen vorsieht
- Zu einem Dienstverhältnis zählen auch die dienstlichen Veranstaltungen und auch andere Verrichtungen,
- welche der von den Unfallvorsorgevorschriften erfassten Arbeiten zuzuordnen sind.
- Hierzu gehören dienstlich verordnete Teilnahme an Kongressen, dienstlich veranlasste Vorträge und andere Veranstaltungen.
- Die Versicherungsfreiheit bei der Unfallversicherung erstreckt sich auf Beamte und auf Richter,
- welche als freigestellte oder auch nicht freigestellte Teilnehmer des Personalrats,
- dann in dem Zusammenhang mit der Tätigkeit für eine Personalvertretung einen Dienstunfall erleiden.
Oftmals kommt es vor, dass Beamte eine solche Tätigkeit ausüben, welche sowohl dem Dienstherrn und auch einem weiteren Unternehmer dient. Erleidet der Beamte hierbei einen Unfall, bestehen eine Versicherungsfreiheit bei der Unfallversicherung sowie ein Anspruch auf die Unfallentschädigung nach den gültigen Unfallfürsorgevorschriften.
Weshalb ist eine Unfallversicherung für Beamte wichtig?
Von circa 1,8 Millionen Beamten im Polizeidienst, Lehrern, Berufsfeuerwehrleuten oder auch Mitarbeitern in der Finanzverwaltung sind viele der Meinung, dass sie durch den Arbeitgeber bereits hinreichend abgesichert sind. Daher wird der Bedarf nach einer ergänzenden privaten Versicherung in einigen Bereichen gefälscht eingeschätzt.
Der besondere Status der Beamten, zum Beispiel bei Sozialversicherungen, verleitet zu jener irreführenden Annahme.
Die Beamten sind in einigen Bereichen ohne Zweifel umfangreich durch den Dienstherrn abgesichert. Zum anderen gibt es Situationen und Lebensbereiche, in welchen eine zusätzliche private Unfallversicherung für Beamte notwendig und auch empfehlenswert ist. Hierzu gehört neben der Dienstunfähigkeitsversicherung oder der notwendigen Krankenversicherung für die Heilfürsorgeberechtigten vor allem auch das Gebiet der privaten Unfallversicherung für Beamte. Richtig ist, dass der Beamte auch bei der Unfallversicherung schon eine gewisse Absicherung bekommt, denn er unterliegt hierbei der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit kommt er auch in den Genuss seiner beamtenrechtlichen Unfallfürsorge. Dies ist anders als zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung, welche durch eine Unfallversicherung für Beamte entstehenden Risiken aber erheblich eingeschränkt.