Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung das Risko verringern
Durch den Beamtenstatus genießt der Beamte im Vergleich zum Arbeiter eine beachtenswerte Absicherung im Alter. Dennoch können gravierende Ereignisse im Leben, wie Unfall oder Krankheit die Dienstfähigkeit frühzeitig beenden. Schnell kommt es dann zu größeren finanziellen Einbußen im privaten Bereich. Frühzeitig Vorsorge zu treffen ist kein Luxus für den Fall der Fälle, um auch das erworbene Eigenheim weiterhin sein Eigen nennen zu können. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung kann sich jeder Beamte bzw. alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind rechtzeitig für den Ernstfall absichern – neben der gesundheitlichen Einschränkung wird zumindest dafür gesorgt, dass das Risiko eines finanziellen Ruins abgewendet werden kann.
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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Wann besteht eine Dienstunfähig?
Sobald ein Beamter innerhalb von 6 Monaten länger wie 3 Monate erkrankt ist und keine Aussicht einer Genesung in den nächsten 6 Monaten besteht, dann liegt eine Dienstunfähigkeit auf unbestimmte Zeit vor.
Die Berechnung bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
Der konkrete Beitrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich nach den personenbezogenen Merkmalen des Versicherungsnehmers. Zu den einzelnen Faktoren zählt das Eintrittsalter, die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung, die gewünschte Höhe der Rente, das genaue Berufsfeld und evtl. bestehende Vorerkrankungen. Mit erhöhten Beiträgen müssen alle Gefahrengruppen wie Polizisten oder Feuerwehrmänner rechnen, die quasi auf der Arbeit größeren Gefahren ausgesetzt sind wie zum Beispiel Verwaltungsangestellte. Der gesunde junge Berufsanfänger, der sich noch in der Anwartschaftsphase befindet zahlt weniger, wie der ältere Beamte beim Eintritt, der evtl. schon Probleme mit den Knochen oder dem Rücken hat. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist mit dem vorzeitigen Rentengehalt eine solide Vorsorgebasis und sichert den Beamten auf Lebenszeit ab.