Die Bedeutung einer Diensthaftpflichtversicherung erklären wir Ihnen hier im Artikel und bieten Ihnen gleichzeitig noch mit einen Experten im öffentlichen Dienst sich beraten zulassen.
Wer als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder Beamter arbeitet, benötigt für die berufliche Tätigkeit zwingend eine Diensthaftpflicht. Im Unterschied zu den normalen Arbeitnehmern haftet ein öffentlicher Dienstherr nicht für die entstandenen Schäden, die der Beamte bzw. der Angestellte des öffentlichen Dienstes in seiner Dienstzeit verursacht.
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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Haftbar ist ein Beamter oder Angestellte dann selbst — und zwar unbegrenzt und auch persönlich!
Was sich recht banal anhört, kann einen Einzelnen im Berufsleben schneller treffen, als er es erwartet. Denn besonders Berufe wie Lehrer oder auch Polizist haben oftmals ein hohes Gefahrenpotenzial. Für Schäden, welche während der Dienstzeit einem beliebigen Dritten angetan werden, müssen die Bediensteten selbst haften.
Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?
Nicht nur privat, sondern auch im Beruf ist jeder selbst für seine Fehler verantwortlich.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist generell jedem Beamten und auch Angestellten des Öffentlichen Dienstes dringend zu empfehlen. Hierzu zählen öffentliche Bedienstete in sozialen, schulischen und auch kirchlichen Einrichtungen, in der Verwaltung und auch in Heilberufen, aber auch Soldaten, Polizisten und Richter zählen dazu.
Welche Schäden deckt eine Diensthaftpflichtversicherung ab?
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt den Beamten, wenn Geschädigte etwaige Schadenersatzforderungen stellen oder auch, wenn der Dienstherr einen Regressanspruch nimmt. So sichern sich Beamte mit der Police also mit dem dienstlichen Haftungsrisiko ab.
Personen- und auch Sachschäden können ohne einen Versicherungsschutz besonders schnell zu einem finanziellen Ruin führen. Beamte werden bei ihrer Diensthaftpflicht deshalb meist wenigstens im einstelligen Millionenbereich abgesichert. Personen, die beruflich Auskünfte erteilen oder auch fremde Interessen verwalten, benötigen zudem eine besondere Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung. Für die Kammerberufe ist die Versicherung sogar eine Pflicht. Wenn zum Beispiel durch eine Fahrlässigkeit bei einer falschen Prüfung der Steuererklärung immense Vermögensschäden entstehen, gegen welche sich ein Finanzbeamter absichern muss, tritt diese Versicherung ein.