Beihilfe

Die Bedeutung der Beihilfe für Beamte

Für Beamte hat der Dienstherr eine separate Fürsorgepflicht. So verpflichtet er sich, im Pflege-, Krankheits.- und Geburtsfall einen Teil der Kosten im Rahmen einer Beihilfe zu erstatten. So sind Beamte wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es öffentlichen Dienstes verpflichtet, das Risiko der Krankheiten sowie der
Pflegebedürftigkeit für sich selbst und ihre Familien abzusichern und somit eine Vorsorge zu leisten.

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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Krankenversicherung für Beamte

Die Hilfe ergänzt nur die zumutbare Eigenvorsorge. So muss die Beihilfeberechtigte Person daher für die von ihrer Beihilfe nicht übernommenen Kosten für die Medikamente, Behandlungen und ähnliches allein aufkommen. In aller Regel wird daher eine hinreichende private Krankenversicherung abgeschlossen. Es werden jedoch nicht alle Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt. Hierbei sind etwa Behandlungsmethoden oder auch Arzneimittel von der Erstattung teilweise oder auch ganz ausgeschlossen. Es ist zudem möglich, von den beihilfefähigen Ausgaben Eigenbehalte abzuziehen. Dies bedeutet, dass ein Teil der Kosten vom Beamten selbst zu tragen sind. Diese Regelungen orientieren sich generell für den Bereich des Deutschen Bundes in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was zahlt die Beihilfe?

Die häufigsten Rechnungen, die bei einer Beihilfe eingereicht werden, sind Arztrechnungen.

Voraussetzung für die Erstattung der Maßnahmen immer, dass es sich auch um beihilfefähige Aufwendungen handelt. Solche Arztbesuche umfassen hierbei Leistungen von Personen und Institutionen. In dem Gesetz ist festgehalten, dass die Hilfe für Leistungen der Heilpraktiker zahlt. Wie viel, das ist zum Teil in den Ländern unterschiedlich geregelt. Für die Bundesbeamten hat das Bundesinnenministerium hierzu eine Vereinbarung mit Heilpraktiker-Verbänden abgeschlossen. Je früher Erkrankungen erkannt werden, desto besser sind die Möglichkeiten auf eine Heilung oder Verhinderung der Spätfolgen.

Vor allem der medizinische Fortschritt hat gerade in dem Bereich der Vorsorge und auch der Früherkennung viele Möglichkeiten für Patienten eröffnet.

  • Passiert ein Unfall und reicht eine ambulante Behandlung nicht aus, ist ein Aufenthalt im Krankenhaus unabwendbar.
  • Die Hilfe kommt hierbei für die Kosten ganz oder auch teilweise auf.
  • Zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen sowie auch der Zahnersatz zählen grundsätzlich zu den Aufwendungen der Hilfe.
  • Hier gibt es jedoch Abweichungen in den Bundesländern.
  • Die Beihilfe übernimmt einen gewissen Teil der Aufwendungen im Falle einer Krankheit, Geburt, Pflege oder Tod.
  • Wie hoch der Zuschuss ist, bestimmt der jeweilige Beihilfesatz.