Eine Unfallversicherung schaltet sich dann ein, wenn ein Unfall passiert. Je nachdem ob dieser innerhalb der Freizeit oder der Arbeitszeit passiert, greifen verschiedene Typen der Versicherung. Es handelt sich hier um private und berufliche Unfallversicherungen.
Eine Unfallversicherung zahlt, wenn einige bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Es muss eine körperliche Beeinträchtigung vorliegen. Diese wird auch Invalidität genannt. Sie muss von Dauer sein. Ein Gesundheitsschaden gilt dann als dauerhaft, wenn er für einen Zeitraum der länger ist als 3 Jahre, bestehen bleibt. Es kann also sein, dass die Versicherung nicht greift, selbst dann, wenn man nach einem Auto Unfall mehrere Wochen lang im Krankenhaus liegt. Wenn man allerdings auch nach einer Reha dann nicht mehr richtig gesund wird, bekommt man einen finanziellen Ausgleich aufgrund der Situation.
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Die Versicherung zahlt aber immer nur dann, wenn die Behinderung wirklich aufgrund eines Unfalls entstanden ist.
Stürzt man bspw. ohne erkennbaren Grund stürzt, greift die Versicherung nicht. Wichtig ist in erster Linie, dass eine Unfallversicherung zusätzliche Kosten, die nach einem Unfall gegeben sind abfedern sollte. Viele Versicherungen zahlen in solchen Fällen einmalige Geld Beträge. Große Summen werden nur in den Fällen gebraucht, in denen ein Umbau aufgrund einer Behinderung erfolgen muss. Sie können auch dann wichtig sein, wenn zusätzliche Therapien finanziert werden müssen. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch eine staatliche Hilfe wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung als Hilfsmittel greifen. Diese kann auch von den sogenannten Integrationsämtern oder aber der Pflegekasse kommen.
Besonders wichtig ist auch, dass sich für den Fall abgesichert werden kann, wenn keine Arbeit mehr möglich ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für diesen Zweck am besten geeignet. Das Risiko wird von Verbrauchern oft überschätzt. Insgesamt sind nur 2 % aller Schwerbehinderung durch die Folgen von Unfällen verursacht. Ob Polizeibeamte, Soldaten oder Lehrer Beamte im öffentlichen Dienst können alle samt von einer Unfallversicherung profitieren.