Pflegepflichtversicherung für Beamte

Pflegepflichtversicherung für Beamte gesetzlich oder privat, dass sollte genau geprüft, beraten und informiert werden.

Bereits seit 1995 ist die Pflegeversicherung ein eigenständiger Zweig von der Sozialversicherung.

  • Finanzielle Risiken im Alter sollen damit vermieden werden können.
  • Sowohl für privat als auch für gesetzlich Krankenversicherte gilt die Versicherungspflicht.
  • Eine Pflegeversicherung folgt dabei der Krankenversicherung.
  • Dabei ist es bei privat Versicherten ganz speziell, denn hier kommt noch eine Pflegepflichtversicherung hinzu.
  • Sie brauchen Beratung oder einen Termin?

    Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
    Telefon 0163-3160674 oder 0451-4998575
    Email: Sven.lohe@dbv.de


    Krankenversicherung für Beamte

    Was ist eine Pflegepflichtversicherung?

    Die Pflegepflichtversicherung ist nicht auf Kostendeckung ausgelegt. Hier werden nur Zuschüsse auf die anfallenden Pflegekosten geleistet. Versicherte tragen damit also selbst ein Pflegerisiko. In einer privaten Pflegezusatzversicherung ist allerdings eine Absicherung durchaus möglich. Dabei sind die Leistungsstandards der privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in etwa gleich. Nur das System der Finanzierung über Beiträge ist hier anders. In der sozialen Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen gewährt, in der Privaten findet dagegen das Prinzip der Kostenerstattung Anwendung.

    Was kostet eine Pflegepflichtversicherung?

    Die Kosten bei dieser können stark variieren. Ab dem 55.Lebensjahr ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sogar um 100 Euro niedriger im Monat.
    Besser als die hohen Pflegekosten die Angehörigen stemmen zu lassen. Je nach der Pflegestufe sind 2400 bis 2500 Euro der Pflegeversicherung im Monat nicht abgedeckt.
    Die freiwillige Pflegeversicherung gibt es dabei in ganz unterschiedlichen Varianten. Dazu zählt das Pflegetagegeld, die Pflegekostenversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflege-Bahr.

    Bei der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind die Kosten pro Monat begrenzt.

    Der Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt momentan bei 3,05 %. Bei kinderlosen Arbeitenden ab dem 23. Lebensjahr ist der Betrag sogar bei 3,30 %. Ein Höchstbetrag liegt bei 138,40 € im Monat und einen Zuschlag bei Kinderlosen gibt es in maximaler Höhe von 11,34 €. Sind Sie Angestellte, dann bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte von diesem Betrag.

    Bei Privatversicherten liegt der Betrag bei ca 97 €.

    In der Praxis ist es sogar noch bedeutend weniger. Beamte erhalten einen Teil zurück. Bei der Pflegezusatzversicherung bestimmt Alter und Gesundheitszustand hingegen die Kosten. Die Prämien können so bei Angabe von Vorerkrankungen erhöht werden und im schlechtesten Fall wird der Antrag eben zurückgewiesen. Eine anonyme Risikoanfrage kann gestellt werden, wenn Sie sich unsicher sind. Es spielt auch eine Rolle, ob Sie eher auf ein Preis-Leistungsverhältnis achten oder etwas Besonderes wollen.