Öffentlicher Dienst & Versicherungen => Kostenlose Online Beratung für Lehrer

Beamte auf Widerruf oder auf Probe müssen mindestens fünf Jahre als Lehrkraft berufstätig sein, bevor der Versicherungsschutz nach den Vorgaben des Beihilfegesetzes für verbeamtete Lehrer gewährt wird. Themen wie Dienstunfähigkeit, die Diensthaftpflicht oder eine plötzliche Krankheit können aber bereits während der fünfjährigen Wartezeit auftreten. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern sich Lehramtsstudenten ab, Lehramtsanwärter und Referendare im Vorbereitungslehrerdienst bekommen auf Antrag Beihilfe vom jeweiligen Dienstherren. Eine private Krankenversicherung ist eine mögliche Ergänzung, die Phase der Probelaufbahn kann im Falle der Dienstunfähigkeit mit der Entlassung aus dem Dienst enden. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden solche Fälle nachversichert, auch hier ist wieder eine Wartezeit von fünf Jahren Standard. Hinzu kommt die besondere Haftungssituation der Lehrer im Vorbereitungsdienst, eine Diensthaftpflicht bietet den notwendigen zusätzlichen Schutz.

Sie brauchen Beratung oder einen Termin?

Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
Telefon 0163-3160674 oder 0451-4998575
Email: Sven.lohe@dbv.de


Online Termin vereinbaren

Dienstanfänger-Police für die Erhaltung des Lebensstandards

Das Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherren zeichnet das Arbeitsverhältnis der Lehrer auf Lebenszeit aus. Im Ruhestand, bei einer plötzlichen Dienstunfähigkeit oder bei einer Krankheit übernimmt der Dienstherr bei Einhaltung der Dienst- und Treuepflicht der Antragsteller die Kosten. Die private Absicherung zur Beihilfe im Krankheitsfall oder bei der Dienstunfähigkeit muss regelmäßig überprüft werden, um abzusichern, dass sie auf dem aktuelle Stand ist. Die Versorgung vom Dienstherren bei einer frühen Dienstunfähigkeit ist begrenzt und kann durch die private Zusatzversicherung individuelle aufgestockt werden.

Öffentlicher Dienst & Versicherungen: Kostenlose Online Beratung für Lehrer
(c) pixabay.com / geralt

Unfall- oder Pflegeabsicherung und die Altersvorsorge überprüfen

Der gesetzliche Versorgungsanspruch lässt sich durch die private Zusatzversicherung aufwerten. Während der Tätigkeit übernimmt der Träger der öffentlichen Schule mögliche Kosten, die durch Haftungsansprüche Dritter im Schulbereich entstehen. Als Arbeitsvertrag muss der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegen. Der Arbeitgeber kann betroffene Lehrkräfte in Regress nehmen, wenn der Sachverhalt es zulässt und beispielsweise Fahrlässigkeit vorliegt. Lehrerverbände weisen daraufhin, die fachgerechte Absicherung zu überprüfen. Mit einer Haftpflicht für Lehrer und Lehrerinnen wird der Schutz in der Schule in diesem Bereich für die Lehrkräfte erhöht. Individuelle Beihilfen im Falle einer Dienstunfähigkeit lassen sich durch eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte zuverlässig aufstocken. Der aktuelle Beihilfebemessungssatz, der berechnet wird, reicht für die tatsächlichen Kosten nicht immer aus. Mit der ergänzenden private Krankenversicherung lässt sich die Lücke schließen. Bundes- oder Landesbeihilfen werden je nach der jeweiligen Beihilfevorschrift unterschiedlich geregelt. 50 % der tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten sind der Durchschnitt, der Lehrkräften ohne Kindern im Haushalt gezahlt wird. Der Rest muss hinzugezahlt werden, wenn regional keine anderen Beihilfevorschriften bestehen. Maßgeschneiderte Angebote vermeiden das Entstehen von Versorgungslücken. Im Laufe des Berufslebens haben Lehrer Fragen zum Thema Öffentlicher Dienst und Versicherungen, Antworten werden bei der Online Beratung für Lehrer gerne gegeben.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.