Gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland ist Pflicht
Eine Krankenversicherung sichert Sie gegen einen Leistungsausfall bei Krankheiten, Unfällen oder Mutterschaft ab. Alle Arbeitnehmer können eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss jeden aufnehmen, der einen Antrag stellt. Die Familienversicherung versichert alle Familienmitglieder kostenlos. Hierfür muss lediglich ein Antrag gestellt werden. Beamte im öffentlichen Dienst und Lehrer sind meist privat versichert. Polizeibeamte haben die Möglichkeit zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Soldaten sind bei der freien Heilfürsorge des Bundes krankenversichert. Bei dieser Versicherung haben Soldaten einen Anspruch auf einen Truppenarzt und nicht auf einen Zivilarzt. Wobei aber gesagt werden muss, dass der Dienstherr eine Beihilfe für Beamte bezahlt, sofern Beamte dann auch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, die private Krankenversicherung muss dann allerdings auch beihilfekonform sein.
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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt vom Bruttoeinkommen ab. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 14,6. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte 7,3 % vom Bruttoeinkommen. Manche Krankenkassen berechnen zusätzlich noch einen Zusatzbeitrag. Diesen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls zur Hälfte.
Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung regelt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V.
Leistungen der Krankenkassen:
Für gesetzlich versicherte gibt es die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Je nach Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten für Brillen, Zahnersatz, Heilpraktiker oder Osteopathie.
Die private Krankenversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte zahlen Beiträge selbst in die private Krankenversicherung. Der Betrag hängt hier vom Alter, Gesundheitszustand und den persönlichen Bedürfnissen ab. Wer privat versichert ist, leistet Vorkasse für alle Rechnungen der ärztlichen Behandlungen. Diese Rechnungen werden dann bei der privaten Krankenversicherung eingereicht und der Versicherte erhält eine Rückerstattung. Privat krankenversichert sind oft Beamte, Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresbruttogehalt und Selbständige. Hat man sich privat krankenversichert, so ist es nur in Ausnahmefällen möglich, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Sinkt das Bruttoeinkommen bei Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 €, können sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.