Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung und wann sie nötig ist

Polizeibeamte oder Beamte im öffentlichen Dienst haften persönlich für Schäden, die von ihnen auf Arbeit auch verursacht worden waren. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor diesen Schäden, sodass Sie im besten Fall abgesichert sind.

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Sven Lohe – Versicherungsberater & Spezialist für Beamte
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Deswegen ist eine Diensthaftpflicht so wichtig

Sowohl privat als auch im Beruf ist eine solche Versicherung nicht ganz unwichtig. Egal wo Sie sind, wenn Fehler passieren und jemand zu Schaden kommt, dann sind Sie immerhin dafür verantwortlich. Je nach Position kann die Verantwortung unterschiedlich hoch sein und demnach sind andere in der Lage, höhere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. So brauchen Sie als Lehrer nur einen Moment nicht hinzusehen auf dem Pausenhof und schon hat sich ein Kind verletzt. Dafür müssen Sie, dann entsprechend aufkommen. Gleiches gilt für Soldaten, die einen Befehl missachten, wodurch dann selbst Menschenleben auf dem Spiel stehen. Im Grund ist der Dienstherr eigentlich dafür verantwortlich, aber das sieht ganz anders aus, wenn es zu einer groben Fahrlässigkeit kommen sollte, wo Dritte noch großen Schaden dabei nehmen.

Diese Schäden sind von der Diensthaftpflichtversicherung umfasst

Egal ob der Dienstherr oder Dritte Ansprüche gegen Schäden stellen, mit dieser Versicherung sind Sie dagegen geschützt. Es wird damit das dienstliche Haftungsrisiko abgesichert, weil es nämlich sonst recht teuer werden kann. Personenschäden sowie Sachschäden sind nicht einfach auszugleichen und manchmal führen diese zu einem finanziellen Ruin, aus dem Sie nicht mehr so leicht herauskommen. Demnach wird jeder mindestens im einstelligen Millionenbereich bei einer Diensthaftpflicht versichert.
Gerade Personen, welche Auskünfte erteilen, fremde Interessen verwalten und anderweitig in der Richtung aktiv sind, benötigen eine Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung. Vor allem, wenn Sie einen Kammerberuf ausführen sollten, ist diese Maßnahme sogar Pflicht. Eine durch Fahrlässigkeit falsch geprüfte Steuererklärung kann für einen Dritten schon teuer werden, denn oft sind es kleine Dinge, die dafür sorgen können, dass eine ganz andere Steuer gezahlt werden muss.