Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte

Polizeibeamte sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Sie regeln die Krankenvorsorge in ihrer eigenen Verantwortung. Grundsätzlich können die Beamten zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Polizisten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Beamtenbeihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt in diesem Fall einen Teil der Behandlungskosten. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte wird die Lücke zu den eigentlichen Behandlungskosten geschlossen. Sven Lohe – Ihr Spezialist für Beamtenversicherungen, beratet Sie gerne.

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Krankenversicherung für Beamte

Bestimmte Polizeibeamte erhalten eine freie Heilfürsorge. Der Dienstherr übernimmt in dann die vollständigen Behandlungskosten. Der Anspruch endet jedoch spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Polizeidienst. Ein Wechsel in die Beihilfe können Beamte frühzeitig mit den Anwartschaftstarifen vorbereiten und auf diese Weise eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte abschließen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte
(c) pixabay.com / Alexas_Fotos

Heilfürsorge für Polizeibeamte

Die Heilfürsorge ist ein essentieller Bestandteil einer Krankenversorgung für die Bereiche im öffentlichen Dienst, die aufgrund der beruflichen Risiken einen besonderen Schutz benötigen. Zu dieser Beamtengruppe mit dem Anspruch auf Heilfürsorge gehören vor allem Polizeivollzugsbeamte, je nach Dienstherrn. Die Heilfürsorge bedeutet hierbei einen Anspruch, auf Übernahme sämtlicher Krankheitskosten durch den Dienstherrn zu haben.
Leistungen aus der Heilfürsorge entsprechen etwa den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Etwaige Sonderleistungen sind stets dienstherren- bzw. auch verordnungsabhängig.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte

Sobald Polizeibeamte im öffentlichen Dienst von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind, dürfen sie einen Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte entscheiden. Hieraus ergibt der entsprechende Abschluss unserer privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich erhalten die Beamten zu einem bestimmten Prozentsatz die Beihilfe vom Dienstherrn. Nun entsteht jedoch eine gewisse finanzielle Lücke bei der Kostenübernahme. Die Lücke schließt eine sogenannte Restkostenversicherung, die als beihilfekonforme Krankenversicherung bezeichnet wird. Zudem entstehen zahlreiche Vorteile für den Polizeibeamten. Hierzu gehört ein besseres Leistungsspektrum im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zahlungen von ärztlichen Honoraren gehen weit über den allgemeinen Höchstsatz hinaus. Je nach Tarif ist zudem auch ein Krankentagegeld möglich. Bei den Arztterminen muss zumeist nicht lange gewartet werden.

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