Beamte profitieren von der Fürsorge des Dienstherren. Dieser beteiligt sich in Form einer Beihilfe an den Krankheitskosten des Beamten. Die Beihilfe beträgt normalerweise zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden […]
Beamte profitieren von der Fürsorge des Dienstherren. Dieser beteiligt sich in Form einer Beihilfe an den Krankheitskosten des Beamten. Die Beihilfe beträgt normalerweise zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden […]